Schweiz · revidiertes Geldwäschereigesetz

Ab 1. Oktober 2026 gilt das GwG auch für Beraterinnen und BeraterWer an diesem Tag berät, muss das Anschlussgesuch bei einer SRO bis zum 1. Dezember 2026 eingereicht haben.

Beide Daten stehen im Gesetzestext und nicht in einer Prognose: Art. 2 Abs. 1 Bst. c GwG und die Übergangsbestimmung der GwV zur Änderung vom 26. September 2025. Cloudpliant ist Software für die Sorgfaltspflichten, die danach anfallen. Auf dieser Seite steht ebenso genau, was sie für die Schweiz heute noch nicht kann.

Zwei Einschränkungen vorweg: die Anwendung ist auf Englisch, und der Bericht wird auf Englisch erstellt.

Zwei Daten, und wer sie betreffen

1. Oktober 2026

Beraterinnen und Berater werden dem GwG unterstellt.

Art. 2 Abs. 1 Bst. c GwG (SR 955.0), eingefügt durch die Änderung vom 26. September 2025 (AS 2026 322).

1. Dezember 2026

Anschlussgesuch bei einer SRO eingereicht.

Bis zum Entscheid über das Gesuch dürfen Sie nur noch im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen tätig sein. GwV (SR 955.01), Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. September 2025 (AS 2026 364).

Danach

Beaufsichtigt wird von Ihrer SRO, nicht von der FINMA.

Art. 12 Bst. d GwG. Die FINMA anerkennt und beaufsichtigt die SRO (Art. 18) und führt ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der angeschlossenen Beraterinnen und Berater (Art. 18b).

Ob Sie gemeint sind, entscheidet nicht Ihr Berufstitel, sondern eine abschliessende Liste von Rechtsvorgängen (Art. 2 Abs. 3bis und 3ter GwG) und eine Schwelle für die Berufsmässigkeit (Art. 12f GwV).

Was die Revision ändert, Artikel für Artikel

Was heute funktioniert

Alles hier läuft im Produkt, wie es heute ausgeliefert wird. Nichts davon ist angekündigt.

  • Sanktionen, PEP und Watchlists

    Screening gegen OpenSanctions, weltweit. Jede Prüfung hält die Datensatzversion fest, gegen die sie gelaufen ist, damit später nachvollziehbar bleibt, was an jenem Tag auf der Liste stand.

  • Negative Berichterstattung

    Recherche über dilisense. Ein Mensch beurteilt jeden Treffer und begründet die Beurteilung; die Begründung landet im Dossier, der Artikeltext nicht.

  • Schweizer Insolvenzen aus dem SHAB

    Abfrage im Schweizerischen Handelsamtsblatt, Rubriken KK (Konkurse) und NA (Nachlassverfahren), gesucht über die UID in der Form CHE-123.456.789. Nur für Gesellschaften: natürliche Personen werden dort ohne Identifikator publiziert.

  • Risikoeinstufung aus einer Regelmatrix

    Die Einstufung kommt aus einer publizierten Regelmatrix und nicht aus einem Modell. Eine Kontrolle kann sie Punkt für Punkt nachrechnen. Über Ihre Kundinnen und Kunden entscheidet kein Sprachmodell, und heute wird im Produkt gar keines aufgerufen.

  • Kundendossier und laufende Überwachung

    Dokumente, wirtschaftlich berechtigte Personen, Wiedervorlagen. Ein nächtlicher Lauf meldet, wenn sich auf einer Liste etwas ändert, das eines Ihrer Dossiers betrifft.

  • Der eingefrorene Bericht

    Jede Screening-Runde erzeugt einen Bericht, der sich danach nicht mehr ändert: Ergebnis, Begründung, Quelle und Datum jeder einzelnen Prüfung. Als PDF, als JSON und über die API.

  • Identifikation per Dokumentenscan, im Test

    Didit deckt Schweizer Ausweisdokumente ab, und der Ablauf ist gebaut. Er steht aber auf keinem Tarif: alle Identifikationsanbieter laufen bei uns noch mit Testzugängen, deshalb schalten wir die Funktion nur pro Team zum Ausprobieren frei und kennzeichnen jedes Ergebnis im Dossier als [SANDBOX]. Als Nachweis taugt das noch nicht.

  • HubSpot, Erfassung von Hand, API

    Die drei Wege, auf denen ein Kunde heute in ein Schweizer Dossier kommt.

Was noch fehlt

Der ehrlichere Teil der Seite. Jede Lücke steht hier mit dem Grund, aus dem sie besteht.

  • Kein Handelsregisterauszug

    Zefix hat eine offene Schnittstelle, aber die Zugangsdaten haben wir am 27. August 2026 angefragt und noch nicht erhalten. Auch danach gilt die Bedingung des Betreibers: die Daten sind ohne Gewähr und ohne Rechtswirkung, also nie ein beglaubigter Handelsregisterauszug.

  • Kein Transparenzregister

    Das Register nach dem TJPG (SR 955.3) startet am 1. Oktober 2026, und Art. 27 TJPG gibt Beraterinnen und Beratern ein Recht auf Online-Abruf. Ob eine Software dieses Recht für Sie ausüben darf, regelt die TJPV (SR 955.31). Die haben wir nicht gelesen, also behaupten wir es nicht.

  • Keine Insolvenzprüfung für natürliche Personen

    Das SHAB publiziert Konkurse natürlicher Personen ohne Identifikator, deshalb kann eine Namenssuche nicht sicher einer Person zugeordnet werden. Der Bericht schreibt das an die Stelle, an der die Prüfung stünde, statt eine saubere Prüfung vorzutäuschen.

  • Die Risikoeinstufung ist nach niederländischem Recht geschrieben

    Die Matrix ist nachvollziehbar, aber ihre Begründungstexte zitieren Artikel der niederländischen Wwft, und eine Gesellschaft mit Sitz ausserhalb der Niederlande erhält zusätzlich einen Punkt für das Auslandsrisiko. Für ein Schweizer Dossier ist das der falsche Massstab. Die Prüfungen selbst sind davon nicht betroffen, die Begründung daneben schon.

  • Anwendung und Bericht auf Englisch

    Die Anwendung gibt es nur auf Englisch. Der Bericht wird auf Englisch oder Niederländisch erstellt; Deutsch ist noch keine Option, und ein halb übersetzter Compliance-Bericht wäre schlechter als ein englischer.

  • Keine Anbindung an eine Schweizer Treuhandsoftware

    Exact Online und Yuki sind niederländische Buchhaltungspakete und für die Schweiz ohne Nutzen. Wenn Ihre Software eine Schnittstelle hat, ist das ein Gespräch wert.

Was am Ende auf dem Tisch liegt

Ein Bericht pro Screening-Runde, eingefroren. Das ist das Dokument, das Sie bei einer GwG-Kontrolle in der Hand halten.

Derselbe Bericht auf dem Telefon.

Beispielbericht mit erfundenen Daten. Der abgebildete Kunde ist ein niederländisches Unternehmen, weil dies der Musterbericht der Website ist, und der Bericht wird auf Englisch erstellt. Bei einem Schweizer Unternehmen steht an der Stelle der Insolvenzprüfung das SHAB.

Wen wir in der Schweiz suchen

Drei Gespräche, offen benannt. Nichts davon ist ein Vertriebsprogramm mit Bedingungen, die wir noch nicht durchdacht haben.

Pilotkanzleien im Treuhandbereich

Ein Treuhandunternehmen, das gerade ein Anschlussgesuch vorbereitet und bereit ist, echte Kunden zu screenen und uns zu sagen, was dabei bricht. Es kostet nichts, und wir verlangen keine Zusage.

Ein Datenpartner für die Register

Zefix für das Handelsregister, und jemand, der uns sagen kann, was die TJPV beim Transparenzregister tatsächlich erlaubt. Das sind genau die beiden Lücken, die oben stehen.

Eine SRO oder ein Berufsverband

Ihre Mitglieder müssen bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesuch stellen und danach Sorgfaltspflichten dokumentieren. Wir schreiben keine Reglemente und werben mit keiner Anerkennung, die es nicht gibt. Wir bieten eine Software an, die sich nachprüfen lässt.

Screenen Sie einen echten Kunden, bevor Sie sich entscheiden

Ein kostenloses Konto mit 10 Kundendossiers. Keine Kreditkarte, kein Verkaufsgespräch, und das erste Ergebnis liegt in wenigen Minuten vor.

Die Anwendung ist auf Englisch. Der Bericht ebenfalls.