Schweiz · revidiertes Geldwäschereigesetz
Bis zum 1. Dezember 2026 muss das Anschlussgesuch bei einer SRO eingereicht seinFür alle, die am 1. Oktober 2026 schon als Beraterin oder Berater tätig waren: Seit diesem Tag gilt das GwG auch für sie.
Beide Daten stehen im Gesetzestext und nicht in einer Prognose: Art. 2 Abs. 1 Bst. c GwG und die Übergangsbestimmung der GwV zur Änderung vom 26. September 2025. Bis zum Entscheid über das Gesuch dürfen Sie nur im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen weiterarbeiten. Cloudpliant ist Software für die Sorgfaltspflichten, die danach anfallen. Auf dieser Seite steht ebenso genau, was sie für die Schweiz heute noch nicht kann.
Zwei Einschränkungen vorweg: die Anwendung ist auf Englisch, und der Bericht wird auf Englisch erstellt.
Zwei Daten, und wer sie betreffen
- 1. Oktober 2026
Beraterinnen und Berater unterstehen dem GwG.
Art. 2 Abs. 1 Bst. c GwG (SR 955.0), eingefügt durch die Änderung vom 26. September 2025 (AS 2026 322).
- 1. Dezember 2026
Anschlussgesuch bei einer SRO eingereicht.
Bis zum Entscheid über das Gesuch dürfen Sie nur noch im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen tätig sein. GwV (SR 955.01), Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. September 2025 (AS 2026 364).
- Danach
Beaufsichtigt wird von Ihrer SRO, nicht von der FINMA.
Art. 12 Bst. d GwG. Die FINMA anerkennt und beaufsichtigt die SRO (Art. 18) und führt ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der angeschlossenen Beraterinnen und Berater (Art. 18b).
Ob Sie gemeint sind, entscheidet nicht Ihr Berufstitel, sondern eine abschliessende Liste von Rechtsvorgängen (Art. 2 Abs. 3bis und 3ter GwG) und eine Schwelle für die Berufsmässigkeit (Art. 12f GwV).
Was die Revision ändert, Artikel für ArtikelWas heute funktioniert
Alles hier läuft im Produkt, wie es heute ausgeliefert wird. Nichts davon ist angekündigt.
Sanktionen, PEP und Watchlists
Screening gegen OpenSanctions, weltweit. Jede Prüfung hält die Datensatzversion fest, gegen die sie gelaufen ist, damit später nachvollziehbar bleibt, was an jenem Tag auf der Liste stand.
Negative Berichterstattung
Recherche über dilisense. Ein Mensch beurteilt jeden Treffer und begründet die Beurteilung; die Begründung landet im Dossier, der Artikeltext nicht.
Schweizer Insolvenzen aus dem SHAB
Abfrage im Schweizerischen Handelsamtsblatt, Rubriken KK (Konkurse) und NA (Nachlassverfahren), gesucht über die UID in der Form CHE-123.456.789. Nur für Gesellschaften: natürliche Personen werden dort ohne Identifikator publiziert.
Risikoeinstufung aus einer Regelmatrix
Die Einstufung kommt aus einer publizierten Regelmatrix und nicht aus einem Modell. Eine Kontrolle kann sie Punkt für Punkt nachrechnen. Über Ihre Kundinnen und Kunden entscheidet kein Sprachmodell, und heute wird im Produkt gar keines aufgerufen.
Kundendossier und laufende Überwachung
Dokumente, wirtschaftlich berechtigte Personen, Wiedervorlagen. Ein nächtlicher Lauf meldet, wenn sich auf einer Liste etwas ändert, das eines Ihrer Dossiers betrifft.
Der eingefrorene Bericht
Jede Screening-Runde erzeugt einen Bericht, der sich danach nicht mehr ändert: Ergebnis, Begründung, Quelle und Datum jeder einzelnen Prüfung. Als PDF, als JSON und über die API.
Identifikation aus der Ferne
Ihre Kundin oder Ihr Kunde erhält einen Link und weist sich mit dem Ausweisdokument aus; Schweizer Dokumente sind abgedeckt. Das Ergebnis landet direkt im Dossier, statt als Passkopie in einem Ordner. Wir schalten die Funktion pro Team frei.
HubSpot, Erfassung von Hand, API
Die drei Wege, auf denen ein Kunde heute in ein Schweizer Dossier kommt.
Was wir nicht behaupten
Zwei Stellen, an denen wir lieber genau sind als grosszügig. Beide betreffen die Zuordnung, und beide stehen so auch im Bericht.
Das Transparenzregister: erst lesen, dann anbieten
Das TJPG (SR 955.3) ist seit 1. Oktober 2026 in Kraft, und Art. 27 gibt Beraterinnen und Beratern ein Recht auf Online-Abruf. Ob eine Software dieses Recht für Sie ausüben darf, regelt die TJPV (SR 955.31). Die lesen wir, bevor wir eine Abfrage dafür anbieten.
Konkurse: Gesellschaften über die UID, Personen nur mit sicherer Zuordnung
Für Gesellschaften fragen wir das SHAB über die UID ab, und damit ist die Zuordnung eindeutig. Natürliche Personen publiziert das Amtsblatt ohne Identifikator, deshalb schreibt der Bericht das an die Stelle, an der die Prüfung stünde, statt eine Namenssuche als saubere Prüfung auszugeben.
Was am Ende auf dem Tisch liegt
Ein Bericht pro Screening-Runde, eingefroren. Das ist das Dokument, das Sie bei einer GwG-Kontrolle in der Hand halten.

Beispielbericht mit erfundenen Daten. Der abgebildete Kunde ist ein niederländisches Unternehmen, weil dies der Musterbericht der Website ist, und der Bericht wird auf Englisch erstellt. Bei einem Schweizer Unternehmen steht an der Stelle der Insolvenzprüfung das SHAB.
Wen wir in der Schweiz suchen
Drei Gespräche, offen benannt. Nichts davon ist ein Vertriebsprogramm mit Bedingungen, die wir noch nicht durchdacht haben.
Pilotkunden
Ein Treuhandunternehmen, eine Anwaltskanzlei, ein Notariat oder ein anderes Unternehmen, das seit dem 1. Oktober 2026 als Beraterin oder Berater unter das GwG fällt und gerade das Anschlussgesuch bei einer SRO vorbereitet. Wer echte Kunden screenen und uns sagen will, was dabei bricht: Es kostet nichts, und wir verlangen keine Zusage.
Ein Datenpartner für die Register
Jemand, der uns sagen kann, was die TJPV beim Transparenzregister tatsächlich erlaubt. Diese Lücke steht oben, und wir schliessen sie nicht, indem wir raten.
Eine SRO oder ein Berufsverband
Beraterinnen und Berater stellen ihr Gesuch um Anschluss bei einer SRO und dokumentieren danach Sorgfaltspflichten. Wir schreiben keine Reglemente und werben mit keiner Anerkennung, die es nicht gibt. Wir bieten eine Software an, die sich nachprüfen lässt.
Screenen Sie einen echten Kunden, bevor Sie sich entscheiden
Ein kostenloses Konto mit 10 Kundendossiers. Keine Kreditkarte, kein Verkaufsgespräch, und das erste Ergebnis liegt in wenigen Minuten vor.
Die Anwendung ist auf Englisch. Der Bericht ebenfalls.
